In Deutschland bedarf die Organspende der aktiven Zustimmung. Idealerweise wird die eigene Spendenbereitschaft schriftlich auf einem Organspendeausweis dokumentiert. Alternativ bietet sich hierzu auch eine Patientenverfügung an. Liegt beides nicht vor, obliegt die Entscheidung im Zweifel den Angehörigen.
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres darf übrigens jeder bzw. jede sich selbstständig und offiziell für die Organspende
entscheiden und diese Bereitschaft auch schriftlich festhalten. So sieht es das Transplantationsgesetz vor.
Grundsätzlich hat eine Organspende Seltenheitswert. Denn bevor sich die Frage nach einer möglichen Spende überhaupt stellt, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Voraussetzung für die Organspende ist
der Hirntod, also der unumkehrbare, endgültige Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen. Damit gilt ein Mensch nach neurologischen Kriterien als tot. Dieser Fall tritt äußerst selten ein und erst dann wird Organspende überhaupt zum Thema.
Wie eine Organspende abläuft, erklären wir hier.
Auf einem Organspendeausweis kann übrigens nicht nur Ja oder Nein angekreuzt werden. Zum Beispiel lassen sich auch einzelne Organe ausschließen.