Organspende

Neues Organspendegesetz tritt in Kraft

Im Januar 2020 entschieden sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gegen eine Einführung der Widerspruchslösung und für die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Mehrere Debatten im Jahr 2019 hatten diese beiden Vorschläge als wahrscheinlichste Gesetzesinitiativen herauskristallisiert.

Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende wurde im März 2020 verkündet und tritt heute am 1.3.2022 in Kraft.

Folgende Aspekte des Gesetzes werden ab sofort umgesetzt: 

  • Hausärztinnen und Hausärzte informieren künftig ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre neutral über das Thema Organ- und Gewebespende. Außerdem wird die Organ- und Gewebespende in der ärztlichen Ausbildung verankert.
  • Die Bürgerämter von Bund und Ländern stellen Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
  • In Erste-Hilfe-Kursen zum Führerscheinerwerb wird Grundwissen zur Organ- und Gewebespende vermittelt.

Die Einrichtung eines bundesweiten Organspende-Registers welches beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angegliedert wird, soll frühestens Ende des Jahres 2022 eingeführt werden. Weitere Informationen darüber auf den Seiten des Stern

Weiterhin bleibt es wichtig, sich über das Thema Organspende zu informieren und mit seinen Angehörigen zu sprechen. Idealerweise wird die Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert.