Organspende

Organspende-Regelung: Anhörung des Gesundheitsausschusses

Doppelte Widerspruchslösung, Stärkung der Entscheidungsbereitschaft oder eine andere Lösung?

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU), wurden am 25. September 2019 die vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Organspende-Regelung thematisiert.

Die Vorschläge im Überblick

Der Entwurf einer Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock sieht die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vor. In einem Online-Register könnte jeder seine Entscheidung dokumentieren, ändern und widerrufen. Dazu sollen Hausärzte ihre Patienten regelmäßig ermutigen.

Eine zweite Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte Prof. Dr. Karl Lauterbach schlägt die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung vor. Jeder, der zu Lebzeiten nicht widerspricht, gilt als möglicher Organspender. Zur Dokumentation ist ebenfalls ein Register vorgesehen.

Die AfD-Fraktion fordert eine Vertrauenslösung für die Organspende. Der Antrag beinhaltet mitunter, eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution mit der Organ-Koordination und -Vermittlung zu betreuen. So soll das aktuell herrschende Misstrauen abgebaut werden.

Hierzu positionierten sich verschiedene Rechts-, Gesundheits- und Sozialexperten und nahmen sowohl mündlich als auch schriftlich Stellung.

Positionierung zur doppelte Widerspruchslösung

Die Bundesärztekammer (BÄK) befürwortet die doppelte Widerspruchslösung. Sie findet, dass von den Bürgerinnen und Bürgern durchaus erwarten werden darf, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine verbindliche Entscheidung für oder gegen die Spende zu treffen. Zudem entstehen durch die aktuelle Entscheidungslösung hohe Kosten, da die Krankenkassen alle zwei Jahre schriftlich auf das Thema hinweisen müssen.

Der Nephrologe Prof. Dr. Kai-Uwe Eckardt von der Berliner Charité hält die doppelte Widerspruchslösung in Verbindung mit dem Register für viel verbindlicher und sicherer als die aktuelle Entscheidungslösung. Jede Bürgerin und jeder Bürger erhielte so die Gewissheit, dass sein Wille hinsichtlich der Spendenbereitschaft auch wirklich berücksichtigt wird.

Aus Sicht des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Universität Mainz ist die doppelte Widerspruchslösung insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich, solange Irrtum und Missbrauch ausgeschlossen werden könnten. Er merkt jedoch an, dass hier in die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingegriffen würde. Und zwar im Hinblick auf das Recht eines jeden, sich nicht mit dem Thema befassen und keine Entscheidung treffen zu müssen. 

Ein Vertreter von Eurotransplant führt an, dass Deutschland derzeit enorm von Organ-Importen profitiert. Daher muss eine Lösung gefunden werden.

Positionierung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft

Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg spricht sich für den Entwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft aus, da dieser im Gegensatz zur doppelten Widerspruchslösung nicht in die persönlichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingriffe.

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisiert, dass Angehörige durch die doppelte Widerspruchslösung die Möglichkeit verlören, eine eigene Entscheidung zu treffen, falls ein potenzieller Organspender seinen Willen zu Lebzeiten nicht schriftlich oder mündlich geäußert hat – Schweigen dürfe keine Zustimmung sein. Diese Meinung vertritt auch der Ethiker Prof. Dr. Peter Dabrock

Die beiden großen Kirchen in Deutschland sehen den nötigen Handlungsbedarf vielmehr hinsichtlich struktureller und organisatorischer Aspekte im Transplantationsverfahren. Sie sehen in der alternativen Entscheidungslösung mehr Potenzial, das Vertrauen zu stärken.

Auch Pfarrer Hans Martin Wirth lehnt die Widerspruchslösung ab. Er selbst lebte zehn Jahre mit einer Spenderniere und wartet zurzeit auf ein neues Organ.

Ausführliche Informationen sind auf den Seiten des Deutschen Bundestages nachzulesen. Die gesamte Debatte steht hier außerdem als Video zur Verfügung.