Organspende

Bundestag beschliesst Änderung des Transplantationsgesetzes

Der Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung des Transplantationsgesetzes wurde am 14. Februar 2019 mit großer Mehrheit vom Bundestag angenommen.

In älteren Artikeln hatten wir über mögliche Änderungen bereits berichtet.

Durch das neue Transplantationsgesetz werden die Strukturen in der Organspende verändert.

Ziel ist es, dass die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken u.a. mehr Befugnisse und Zeit erhalten. Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang die Vergütung für die Krankenhäuser bei der Organspenden angepasst.

Weitere Details zum Transplantationsgesetz benennt der Artikel auf zeit.de, eine Faktenübersicht sowie ein Statement des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sind auf der Homepage des Ministeriums für Gesundheit zu lesen.