Der Bundestag hat am 17. Januar 2019 über den Regierungsentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes beraten.
Dieser vom Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Vorschlag soll dazu beitragen, dass die potenziellen Organspender in den Kliniken besser erkannt werden. Außerdem soll die Stellung des Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern dadurch gestärkt werden.
Durch die Veränderungen soll die Effektivität in den Entnahmekrankenhäusern für die Organspende gesteigert werden.
Weitere Details zum Gesetzesentwurf sind im Video der Tagesschau und im Beitrag auf der Homepage des Bundestages zu erfahren.