Organspende

Schweizer sagen Ja zur Widerspruchslösung

Voraussichtlich ab 2024 soll in der Schweiz die Widerspruchslösung in Kraft treten. Darüber konnte die Bevölkerung am 15. Mai 2022 abstimmen, die Mehrheit stimmte dafür.

 

Das bedeutet konkret, dass jeder Bürger bzw. jede Bürgerin ab dem 16. Lebensjahr nach dem Tod automatisch zum Organspender bzw. zur Organspenderin wird, sofern er oder sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

Das neue Transplantationsgesetz bezieht auch die Angehörigen mit ein. Sie müssen der Organentnahme zustimmen.

 

Weitere Informationen und einige Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf den Seiten der Nachrichten- und Informationsplattform SWI swissinfo.ch zu lesen.

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