Fundstücke

Gilt in der Schweiz bald die Widerspruchslösung?

Etwa 1400 Menschen warten in der Schweiz derzeit auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Aktuell gilt dort die erweitere Zustimmungslösung. Das könnte sich aber im kommenden Jahr ändern.

Am 15. Mai 2022 soll die Bevölkerung über die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung abstimmen. Bei dieser Regelung gilt: Wer seine Entscheidung zu Lebzeiten nicht im Register des Bundes dokumentiert, wird nach seinem Tod zur Organspenderin bzw. zum Organspender. 

Die Angehörigen sollen in diesem Thema jedoch auch künftig mit einbezogen werden.

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit zu finden.

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Mehr Informationen

Yvonne Feri, SP-Nationalrätin, positioniert sich pro erweitere Widerspruchslösung, die EVP-Nationalrätin Lilian Studer lehnt diese hingegen ab. Der ganze Beitrag ist auf den Seiten der Aargauer Zeitung zu lesen.